Schulungszentrum Jensen
Schulungszentrum Jensen

Hier finden sie uns

Schulungszentrum Jensen

Altrheinbogen 70

68775 Ketsch

 

Telefon:

+49 (0) 6202 9259700

 

Telefax:

+49 (0) 6202 9259701

 

Mobil:

+49 (0)15174 509 442

 

www.jensen-schulungen.de

Bürozeiten

Mo - Sa

jeweils von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

ggf Mailbox wenn alle Dozenten in Schulungen sind.

Aktuelles

 

Ausbildung zum Ladekranbediener

 

nächste Ausbildung am:

bitte anfragen

 

Ausbildung zum Staplerfahrer

 

nächste Ausbildung  am:

bitte anfragen

 

Ausbildung zum Hubarbeitsbühnen-

bediener

 

nächste Ausbildung am:

bitte anfragen

 

melden Sie sich an, bzw sprechen Sie mit uns einen Termin ab.

Hubarbeitsbühenbediener nach DGUV 308-008

LKW-Hubarbeitsbühne ( Quelle Google - unbekannter Autor )
(bisher: BGG/GUV-G 966)
 
 

Anforderungen an den Bediener der Hubarbeitsbühne

Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt dazu geeigneten, unterwiesenen oder beauftragten Personen vorbehalten (Betriebssicherheitsverordnung). So ist das Führen von Hubarbeitsbühnen z.B. in Kapitel 2.10 Nr. 2.1 der Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR/GUV-R 500) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen Personen nur beauftragen, die

das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • in der Bedienung der Hubarbeitsbühne unterwiesen sind
  • ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.
  • Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen.
 

Für die Auswahl der Bediener ergeben sich somit folgende Kriterien:

  • Mindestalter 18 Jahre.

    Im Rahmen der Berufsausbildung dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nur Hubarbeitsbühnen bedienen, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt und der Jugendliche entsprechend dieses Grundsatzes ausgebildet ist. Dabei sollte der Aufsicht Führende schriftlich festgelegt sein.

  • Körperliche Eignung.

    Sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt. Insbesondere wird Wert gelegt auf ausreichende Sehschärfe, seitliches Gesichtsfeld, räumliches Sehen, Hörvermögen, körperliche Beweglichkeit, gute Reaktionsfähigkeit.

    Zur Beurteilung der körperlichen Eignung geben die Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 25 "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten" sowie G 41 "Arbeiten mit Absturzgefahr" wichtige Anhaltspunkte.

  • Geistige und charakterliche Eignung.

Von den ausgewählten Personen wird insbesondere erwartet:

  • Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge,

  • Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

 

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Wir schulen bei Ihnen im Betrieb auf Ihren eigenen Hubarbeitsbühnen.

Auch Samstags können wir Ihnen Termine anbieten, sodass keine Arbeitsausfälle zu der Normalarbeitszeit entstehen.

Druckversion | Sitemap
© Schulungszentrum Jürgen Jensen 2024

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt.