Wir bieten eine gute und solide Ausbildung zu fairen Konditionen. Die langjährige Berufserfahrung, sowie der praxis orientierte Unterricht macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Sie bei dem Weg zur Prüfung.
Durch die mangelhafte Ausbildung der Mitarbeiter geschehen jährlich eine vielzahl an Arbeitsunfällen, viele enden sogar tödlich !!
Bei der Ursachenforschung kommen die Behörden sehr oft zu dem Schlussergebnis, dass durch fehlende oder ungenügende Ausbildung auf Grund von Einsparungen in den Betrieben die Vorgestezten sowie die Mitarbeiter haftbar gemacht werden, jedoch die Unternehmer mit einem " blauen Auge " davon kommen.
Wir möchten daher alle Beteiligten sensiblisieren, sich Gedanken zu machen, welche Verantwortung bzw. Haftung jeder Beteilgte hat !!
Alleine durch seine Stellung im Betrieb sowie durch den §§ 831 BGB und 130 OWG wird dem Vorgesetzten eine Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern
( Untergebenen ) zugewiesen. Im Falle eines Unglückes muss jeder Verantwortliche den Nachweis einer Schulung / jähliche Unterweisung und einer gerätebezogenen Einweisung schriftlich ohne Lücken nachweisen können.
Die technische Einweisung bze Gerätebezogene Unterweisung ersetzt auf keinen Fall die geforderte theoretische und praktische Fachkunde, welche mit einer Prüfung zu belegen ist !!
Jeder Mitarbeiter ist daher jährlich einmal von einer Fachkraft zu unterweisen. Dies ist schriftlich zu dokumentieren.
Erst nach einem Unfall kommt das Defizit von Schulungen zu Tage.
Nehmen sie Kontakt mit uns auf, wir informieren Sie gerne.
Jennifer und Jürgen Jensen